
Piercen als auch Tätowieren stellt in Deutschland eine Körperverletzung dar. Darum benötigen Jugendliche ab dem 14 bis zum 18 Lebensjahr eine erziehungsberechtigte Begleitperson! Beide müssen sich ausweisen können! Sollte der Nachname nicht identisch sein, benötigen wir eine Kopie der Abstammungsurkunde woraus die Zusammengehörigkeit hervor geht!